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Geschichte

Das Landbuch Kaiser Karl IV. weist im Jahr 1375 erstmals das Dorf Bergholz aus. Bereits 1376 besaß das Dorf eine „Pfarre“. Der „Kirchhof“ wird erstmals 1598 erwähnt. Die Bestattungsfeiern fanden zunächst in der Kirche statt, ab 1925 in der damals erbauten Friedhofskaplle. Im Jahr 2006 entstand auf dem alten Fundament eine neue, helle, lichtdurchflutete Friedhofskapelle, die sich in das Grün des Friedhofes einpasst. In ihr befindet sich ein Kruzifix der Rehbrücker Künstlerin Katharina Bickerich-Stoll.

 

Der Besucher des Bergholzer Friedhofes findet Gräber von Menschen, die durch ihr Lebenswerk über den Ort hinaus bekannt geworden sind. Ein Broschüre als Wegweiser ist in der Friedhofsverwaltung erhältlich

 

Das Hochkreuz auf dem Bergholzer Friedhof wurde am Ewigkeitssonntag 1945 zum Gedenken an die Toten und Vermissten der beiden Weltkriege aufgestellt.

 

Zu Ostern 2015 wurde es komplett erneuert, nachdem es beim Sturm 2014 durch eine darauf stürzende Birke beschädigt war.

 

Friedhofskapelle

Unsere Friedhofskapelle hat 40 Sitzplätze, eine elektrische Orgel sowie zwei Kandelaber mit jeweils 4 Kerzen.

 

Im hinteren Bereich der Kapelle befindet sich ein Mehrzweckraum mit kleiner Küchenzeile. Dieser Raum kann gegen Gebühr für ein Trauercafé mit ca. 25 Personen genutzt werden.

 

Friedhofskultur als Spiegelbild unserer Gesellschaft

 

Unser Bergholzer Friedhof ist ein Garten des Lebens, in dem sich die Vielfalt der Schöpfung zeigt. Mit seinem alten und reichen Baumbestand wird er zur Oase der Ruhe im Grünen.

Seit Menschengedenken ist der Friedhof ein ganz besonderes Zeugnis der Trauer- und Erinnerungskultur. Und so hat sich die klassische Grabstätte mit Grabstein und individueller Bepflanzung seit Jahrhunderten bewährt.

 

Heute erleben wir als Zeitzeugen den zweiten großen Wandel in der Friedhofskultur. Die Zahl der Urnenbestattungen und der anonymen Bestattungen nimmt dramatisch zu. Die postmoderne Gesellschaft unterschätzt die Bedeutung einer individuellen Grabstätte.

Kein Mensch wird anonym geboren oder lebt ohne Namen, warum dann ein anonymes Grab? Ein Grab ist viel mehr, als eine würdige letzte Ruhestätte. Es ist auch ein Zeichen für den guten Platz, den ein Mensch im Herzen seiner Angehörigen und Freunde nach seinem Tod einnimmt. Und es ist der letzte Dienst, den die verwitweten Ehepartner, Kinder o.a. Verwandte einem geliebten Familienmitglied erweisen können.

 

Der Friedhof ist ein besonderer Ort, er ist ein Ort zum Trauern und der Platz, an dem die Hoffnung auf das ewige Leben und ein Wiedersehen nach dem Tode plötzlich ganz lebendig werden.

 

Der traditionelle Friedhof hat eine helfende und heilende Wirkung auf das Leben der Trauernden. Der Grabstein, die Pflanzen und die Blumen auf dem Grab sind wie gute Wünsche und Gebete.

 

Dieser Platz, z.B. auf einer Bank in der Abendsonne, inmitten des „umfriedeten=geschützten Hofes“ ist fast wie ein Ort zwischen den Welten. Er verbindet das Diesseits mit dem Jenseits.

 

Wichtige Hinweise

  • Auf dem Bergholzer Friedhof werden alle Personen bestattet, die zum Zeitpunkt des Todes ihren Wohnsitz in Bergholz-Rehbrücke haben oder die ein Recht auf eine Beisetzung in einer schon vorhandenen Grabstelle haben

  • Die Ruhefrist für alle Grabstätten beträgt 25 Jahre. Sie kann für Wahlgrabstellen verlängert werden

  • Das Befahren des Friedhofs mit Fahrzeugen, einschl. Fahrrädern ist untersagt

  • Ebenso ist das Führen von Hunden und Pferden über den Friedhof untersagt

  • Vorabgekaufte Grabstellen müssen vom Nutzungsberechtigten gärtnerisch bepflanzt und gepflegt werden

  • Es sind nur natürlich wachsende Grabeinfriedungen erlaubt – keine mineralischen oder sonstigen Grabeinfassungen und –friedungen

  • Grabsteine, Denkzeichen u.ä. bedürfen der Genehmigung

  • Auf der Urnengemeinschaftsanlage dürfen Blumen nur am Steinkreuz abgelegt werden Auf der Gemeinschaftsanlage mit Namensplatte können Blumen an die dafür errichtete Stelle hingestellt werden. Pflanzungen sind auf beiden Anlagen nicht erlaubt!

  • Die Gebührenordnung wurde im Amtsblatt veröffentlicht und liegt zur Einsicht in der Friedhofsverwaltung  Alle für den Bergholzer Friedhof möglichen Arten der Beisetzungen, finden in Absprache mit der Friedhofsverwaltung statt!

  • Gebührenordnung