Wahl zum Gemeindekirchenrat am 1. Advent
Am Sonntag, 30. November 2025 - 1. Advent - findet die Wahl zum Gemeindekirchenrat statt. Bei dieser Wahl werden in unserer Gemeinde 6 Älteste neu für eine Amtszeit von 6 Jahren gewählt.
Wahlberechtigt sind alle Mitglieder der Kirchengemeinde, die am Wahltag mindestens 14 Jahre alt sind. Gewählt werden können Gemeindeglieder, die mindestens 16 Jahre alt sind. Im Ergebnis der Wahl kann jedoch nur ein Mitglied des Gemeindekirchenrates 16 oder 17 Jahre alt sein. Alle anderen müssen 18 Jahre alt oder älter sein.
Jedes Gemeindemitglied kann eine Kandidatin oder einen Kandidaten (oder auch mehrere) zur Wahl vorschlagen. Eine Kandidatin, ein Kandidat soll am Gemeindeleben teilnehmen und bereit sein, über die äußere und innere Lage der Kirchengemeinde Kenntnis zu gewinnen. Wahlvorschläge müssen den Familiennamen, den Vornamen, das Geburtsjahr, die Wohnstraße und die Postleitzahl der oder des Vorgeschlagenen enthalten, damit anhand des Gemeindegliederverzeichnisses die Wählbarkeit geprüft werden kann. Dafür gibt es eine Ausschlussfrist. Vorschläge können bis zum 15. September 2025 eingereicht werden. Das Gemeindebüro ist gern bei der korrekten Ausfertigung von Wahlvorschlägen behilflich.
Die Wahl findet statt
am Sonntag, 30.11.2025
im Gemeinderaum an der Friedhofskapelle (barrierefrei)
in der Zeit von 11:00 bis 17:00 Uhr (während des Gottesdienstes ist keine Wahl möglich)
Briefwahl ist möglich und kann nach Versand der Wahlbenachrichtigungen im Gemeindebüro beantragt werden.
Wir freuen uns, wenn Sie Ihr Wahlrecht wahrnehmen und laden Sie herzlich ein, an der Wahl teilzunehmen.
Bild zur Meldung: © Evangelische Kirchengemeinde Bergholz-Rehbrücke







